Feuerwehr-Gebührenordnung

17.04.2025

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Berg im Attergau vom 21. März 2024 mit der eine Feuerwehr-Gebührenordnung für den Feuerwehrpflichtbereich der Gemeinde Berg im Attergau für die gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren gemäß § 2 Abs. 1 Oö. FWG 2015 (vorbeugender und abwehrender Brandschutz, vorbeugender und abwehrender Katastrophenschutz im Sinne des Oö. Katastrophenschutzgesetzes sowie technische Hilfeleistung), bei welchen die Feuerwehren im Hoheitsbereich der Gemeinde tätig werden, erlassen wird.