Schulförderung - Auswärtiger Schulbesuch

Die Gemeinde gewährt an Eltern, deren Kinder die ordentliche Schulpflicht (bis einschließlich 9. Schuljahr) außerhalb des Schulsprengels ableisten, eine Schulbeihilfe in der Höhe des Gastschulbeitrages in der Mittelschule St. Georgen i. A. für das jeweilige Schuljahr.

Voraussetzung für die Gewährung einer Schulbeihilfe ist, dass die Eltern einen Aufwand für Internat bzw. Schulkostenbeitrag haben. Der Besuch der Schule ist mit einer Bestätigung am Ende des Schuljahres bei der Gemeinde nachzuweisen.