Landwirtschaftsförderung - Dauerwiesenförderung

€ 17,-- / ha / Jahr Dauerwiese

Ausbezahlung jeweils am Jahresende 

Bei Änderung der Grundverhältnisse (Eigentum und Pacht) im laufenden Jahr ersuchen wir die Landwirte , die AMA-Bögen beim Gemeindeamt vorzulegen, damit die konkreten Förderungen ausbezahlt werden können. Weiters bitten wir, geänderte Bankverbindungen mitzuteilen.

Fördervoraussetzungen:

  • Sitz des Betriebes in der Gemeinde Berg im Attergau sowie
  • Hauptwohnsitz der/des Betriebsführerin/Betriebsführers in der Gemeinde Berg im Attergau und
  • entsprechende Pflege der Randstreifen sowie Ausmähen der Böschungen