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15.12.2016
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Berg im Attergau vom 15. Dezember 2016 mit der eine Feuerwehr-Gebührenordnung für den Feuerwehrpflichtbereich der Gemeinde Berg im Attergau für die gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren gemäß § 2 Abs. 1 Oö. FWG 2015 (vorbeugender und abwehrender Brandschutz, vorbeugender und abwehrender Katastrophenschutz im Sinne des Oö. Katastrophenschutzgesetzes sowie technische Hilfeleistung), bei welchen die Feuerwehren im Hoheitsbereich der Gemeinde tätig werden, erlassen wird.
Feuerwehr-Gebührenordnung (472 KB) - .PDF