➢ Angenommenen werden nur Big Bags, die bei einem SuV lizenziert sind.
➢ Die kostenloste Übernahme gilt für Kleinmengen (rd. 20-30 Big Bags je Anlieferung bzw. 60
– 70 Stk. pro Jahr). Größere Menge sind bei den gewerblichen Übergabestellen anzuliefern.
➢ Um eine nachfolgende stoffliche Verwertung zu ermöglichen, sind die Qualitätsanforderungen unbedingt einzuhalten: sauber und restentleert (staub- und rieselfrei), s. beiliegendes
Stoffblatt.